Schweizer Datenschutz 2023

Wir bieten Ihnen eine datenschutzkonforme Website mit allem was dazu gehört, denn ab dem 1. Sept. 2023 gilts ernst.

Wir kennen es mittlerweile alle: das Fenster, dass auf unseren Surftouren einem mehr oder weniger dezent ins Auge springt und uns dazu auffordert entsprechende Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen.

Dieses Thema wird am 1. September auch bei uns in der Schweiz relevant. Wenn Sie interessiert sind, was dies alles auf sich hat lesen Sie einfach hier weiter.

In bester Gesellschaft!

Kunden die bereits jetzt schon um eine datenschutzkonforme Umsetzung Ihrer Website besorgt sind und verschiedene Massnahmen getroffen haben.

Massnahmen

Als erste Massnahme steht da sicher mal der Cookiebanner. Hier kann man wie gesagt die entsprechenden Cookies erlauben oder eben auch ablehnen.

Meistens wird unterschieden zwischen

Notwendige / Erforderliche / Wesentliche Cookies

  • Diese sind meistens bereits als angewählt markiert und können auch nicht abgelehnt werden, da diese für die einwandfreie Funktion der Website nötig sind.

Leistungs- / Analyse- / Statistik- / Funktionale / etc. Cookies

  • Diese Cookies sind für den Betrieb der Website nicht notwendig, helfen den Besitzern aber, die Seite und die Angebote zu verbessern. Diese Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein. Hier können z. b. auch Cookies für Google Maps oder Google Analytics abgelehnt werden.

Marketing-/Werbe-/Personalierungs-Cookies

  • Diese Cookies werden für die Werbung genutzt, die Ihnen auf Internetseiten angezeigt wird. So können Ihre Interessen beim Besuch der Seiten besser erfasst und ausgewertet werden, um dann auf weiteren Internetseiten passende Werbung auszuspielen.
  • Personalisierungs-Cookies können auch genutzt werden, Ihnen nur passende Inhalte einer Internetseite anzuzeigen – zum Beispiel auf einer Newsseite nur die  regionalen Wirtschafts- oder Politikartikel. Das erhöht jedoch die Gefahr der «Filterblase», in der Sie nur noch diese Informationen erhalten, die Ihre Meinung bestätigen und andere kritische Meinungen gar nicht erst zu Gesicht bekommen.

Ein Cookie kann deshalb, wenn Sie die Einwilligung geben, sehr viele Informationen speichern: z. B. Ihren Namen und Ihre Adresse, die E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Dauer und Häufigkeit Ihres Internetbesuchs, Produkte die sie angesehen haben und vieles mehr.

Vorteile

Image-Gewinn

  • Ihre Website-Besucher merken, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen

Mehrwert durch Service

  • Ihre Website-Besucher können auf Wunsch die entsprechenden Dienste oder Cookies aktivieren oder eben ablehnen

Transparenz

  • Über eine aussagekräftige Datenschutzerklärung können sich Ihre Website-Besucher informieren wie Sie mit diesem Thema umgehen.

Mögliche Darstellung
auf der Website

Design

Die Cookiebar kann beliebig umgesetzt werden und dem Design Ihrer Website angepasst werden.

Cookiebanner
in Aktion

Essenzielle Cookies

Die benötigten Cookies werden in der Gruppe "Essenziell" zur Verfügung gestellt.

 

Eigene Gruppen und Cookies

Es besteht die Möglichkeit die Cookies in frei wählbare Gruppen zu ordnen (Hier Analsye und Komfort) und diese dem Website-Besucher zur An- oder Abwahl zu präsentieren.

Auswahl speichern

Der Benutzer hat die Möglichkeit seine Auswahl zu speichern oder einfach auf einen Klick alle Cookies zu erlauben.

Die Datenschutzerklärung

Für was in Gottes Namen aber braucht es jetzt noch eine ellenlange Datenschutzerklärung?

  • Etwa gleich wichtig ist eine aussagekräftige und geprüfte Datenschutzerklärung. Der Text soll alle Cookies und integrierten Dritt-Anbieter-Tools (wie Google Maps, Google Analytics, Matomo, Google Fonts, Facebook Pixel, Addthis und weitere Dienste) thematisieren und erklären. Dem Website-Besucher soll möglichst klar aufgezeigt werden, wohin seine Daten und Spuren ausgeliefert werden und für was diese benutzt werden.
  • Zudem kann hier vielfach auch die persönliche Einstellung der Cookies nochmals weiter angepasst werden.

Beispiele von Datenschutzerklärungen

Abgrenzung und Tipps

Abgrenzung: Wir setzen alle Massnahmen zum Thema Datenschutz mit bestem Wissen und Gewissen um. Da wir aber keine Rechtskanzlei sind können wir keine 100%-Garantie abgeben, ob die durch uns umgesetzten Datenschutz-Massnahmen den Vorgaben entsprechen. Wenn Sie sich gerne in absoluter Sicherheit wiegen, ziehen Sie doch den Rechtsanwalt Ihres Unternehmens zu Rate. Er kann Sie sicher in den entsprechenden Rechtsfragen unterstützen.

Zudem: Fragen Sie doch Ihren Berufsverband oder Ihren Gewerbeverein, ob dieser eine passende Datenschutzerklärung an seine Mitglieder herausgibt.

Und jetzt sind Sie dran

Sie interessieren sich für den Datenschutz auf Ihrer Website und möchten das Thema jetzt schon langsam aufgleisen, damit sie 2023 bereit sind für die neuen Gesetze? Dann einfach zum Hörer greifen oder schreiben Sie uns ein E-Mail. Wir werden Sie gerne unverbindlich beraten.

Schreiben Sie uns auf:

Oder lieber telefonisch?

Oder lieber per Formular?